Saatgutrecht ist nicht Betäubungsmittelrecht
Seit 1. Januar 2021 unterliegt Hanf laut BLW nicht mehr der landwirtschaftlichen Saatgutgesetzgebung. Das bedeutet keine allgemeine Freigabe von Cannabissamen. Das Bundesgericht behandelt Samen für Pflanzen mit einem Gesamt-THC-Gehalt ab 1 % im Kontext der betäubungsmittelrechtlichen Verzeichnisse. Massgeblich sind auch die möglichen Pflanzen und der bewilligte Zweck.
CBD, THC und weitere Vorschriften
Das BAG unterscheidet Cannabis unter und ab 1 % Gesamt-THC. Unterhalb dieser Schwelle können weiterhin unter anderem Lebensmittel-, Heilmittel- und Produktsicherheitsregeln greifen. Medizinisches Cannabis und wissenschaftliche Pilotversuche sind gesonderte regulierte Wege, kein allgemeiner Zugang.
Keine grenzüberschreitende Zusicherung
Regeln für Einfuhr, Versand, gewerbliche Tätigkeiten und Anbau können vom Land und konkreten Sachverhalt abhängen. Eine Community-Registrierung ersetzt keine Bewilligung. Prüfe vor einer Handlung aktuelle amtliche Vorschriften und bei Bedarf qualifizierte Beratung.
Redaktionelles Wissen für Erwachsene (18+). Keine medizinische oder rechtliche Beratung. Samen, Anbau und Produkte unterliegen unterschiedlichen Vorschriften; internationale Regeln können abweichen.
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